“Felix, qui potuit rerum
cognoscere causas”

(Vergil, Georgica, 2,490)

 

 

“Glücklich, wem es gelang, den
Dingen auf den Grund zu gehen“

 

Sieben gute Gründe, Latein zu Lernen

 

  1. Latein ist vielfältig und interessant.
  2. Latein macht Spass.
  3. „Man versteht seine eigene Sprache besser, wenn man eine Sprache wie die lateinische gelernt hat.”(Roman Herzog, Bundespräsident A. D.)
  4. Latein führt zu den Wurzeln der europäischen Kultur.
  5. Latein ist die Mutter der Romanischen Sprachen.
  6. Latein ist die Sprache der Wissenschaften.
  7. Latein ist Zulassungsvoraussetzung für manche Studiengänge.

Latein am JBG

Lehrbuch

Seit Einführung des LehrplanPLUS arbeiten wir mit diesem Buch:

6. Jahrgangsstufe:

Agite plus I – Arbeitsbücher für Latein als zweite Fremdsprache – Ausgabe Bayern
ISBN 978-3-14-010440-1

Zum Üben gibt es dazu ein Arbeitsheft für die Schüler (ISBN978-3-14-010443-2 ).

Eine Kurzgrammatik 978-3-14-010449-4 und ein Vokabelheft 978-3-14-010450-0  werden im 3. Quartal 2020 herausgegeben.

 

7. Jahrgangsstufe:

Agite plus II – Arbeitsbücher für Latein als zweite Fremdsprache – Ausgabe Bayern
ISBN 978-3-14-010441-8

Auch hierzu gibt es ein Arbeitsheft für Schüler (ISBN 978-3-14-010444-9).

 

8. Jahrgangsstufe:

Agite plus III – Arbeitsbücher für Latein als zweite Fremdsprache – Ausgabe Bayern
ISBN 978-3-14-010442-5

Arbeitsheft ISBN 978-3-14-010445-6

 

Der gesamte Grammatikstoff aller drei Jahrgangsstufen ist in folgender Kurzgrammatik zusammengefasst:

Kurzgrammatik
Agite Plus
Ausgabe Bayern

ISBN 978-3-14-010449-4

 

Alle Vokabeln der drei Jahrgangsstufen sind in folgendem Vokabelheft zu finden:

Vokabelheft
Agite Plus

ISBN 978-3-14-010450-0

Lehrplan

Links zu den aktuell (Schuljahr 2023/24) gültigen Lehrplänen:

 

Materialien

Einige hilfreiche Links im Fach Latein:

Grundkenntnisse  im Fach Latein von Jahrgangsstufe 5-10:

https://www.isb.bayern.de/download/9813/grundkenntnisse_latein.pdf

Deutscher Altphilologenverband:

https://www.altphilologenverband.de/index.php/latein-25

Pegasus Online-Zeitschrift:

http://www.pegasus-onlinezeitschrift.de/

Materialsammlung: Sprache, Literatur, Mythologie, Geschichte, Sprichwörter etc.:

https://www.gottwein.de/

Umfangreiche Sammlung von Internetquellen:

http://www.kirke.hu-berlin.de/index.html

Sammlung von Materialien und Links (österreichischer Bildungsserver):

https://www.edugroup.at/praxis/portale/latein.html

Materialsammlung des Schweizer Altphilologenverbandes:

www.latein.ch/home/

Sammlung lateinischer Texte:

http://www.thelatinlibrary.com/
http://www.hs-augsburg.de/~harsch/augustana.html#la

 

Latinum - Kleines Latinum

Hinsichtlich des Nachweises von Sprachkenntnissen in Latein sind folgende Niveaustufen zu unterscheiden:

  • Latinum
  • Gesicherte Kenntnisse in Latein (=Kleines Latinum)

Jede der genannten Niveaustufen für Sprachkenntnisse in Latein bzw. Griechisch schließt die jeweils nachgenannten Niveaustufen ein.

 

Latinum

Mit der Zuerkennung des Latinums wird die Fähigkeit bestätigt, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Cicero-Stellen in Inhalt, Auf-bau und Aussage zu erfassen.

Das Latinum ist noch erforderlich als Studienvoraussetzung für das Lehramt am Gymnasium in Bayern in den Fächern Latein und Griechisch und ggf. auch für die Promotion in bestimmten Fachbereichen an einzelnen Universitäten.

 

Gesicherte Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum)

Mit der Zuerkennung gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) wird die Fähigkeit bestätigt, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen (Cäsar, Nepos) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen.

Das Kleine Latinum ist noch erforderlich als Studienvoraussetzung für das Lehramt am Gymnasium in Bayern in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch.

 

Nachweis des Latinums

Nachweis über den Pflichtunterricht:    
Schülerinnen und Schüler, die Latein als zweite Fremdsprache erlernt haben, haben das
Latinum  nachgewiesen, wenn sie im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 oder 11 im Fach
Latein mindestens die Note „ausreichend“ erzielen.

Da die Spätbeginnende Fremdsprache Spanisch im G9 fortan erst mit der 11. Jahrgangs-
stufe beginnt, ist davon auszugehen, dass Schülerinnen und Schüler das Latinum an
unserer Schule in der Regel über den Pflichtunterricht nachweisen können und keine
gesonderte Prüfung zum Nachweis ablegen müssen.

 Nachweis des Latinums über eine Ergänzungsprüfung gemäß $ 65 GSO       
In besonderen Fällen (z.B. bei einer Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland während
der Jahrgangsstufe 10) haben Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auch die Möglichkeit,
das Latinum über eine Ergänzungsprüfung nachzuweisen.  In diesen Fällen sollten sich die
Schülerinnen und Schüler rechtzeitig wegen einer Beratung an die Fachschaftsleitung wen-
den. Einzelheiten sind in folgender Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus vom 28. Juli 2022 geregelt:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-474/

 

Nachweis des Kleinen Latinums (gesicherte Kenntnisse in Latein)

Nachweis über den Pflichtunterricht:   
Schülerinnen und Schüler, die Latein als zweite Fremdsprach erlernt haben, haben sog.  gesicherte Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) nachgewiesen, wenn sie im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 mindestens die Note „ausreichend“ erzielen.

Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) über eine Feststellungs-prüfung gemäß § 66 GSO           
In besonderen Fällen (z.B. wenn Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums im Jahres-fortgangszeugnis im Fach Latein eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt haben und die Jahrgangstufe 9 nicht wiederholen) gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, nach einer Frist von mindestens einem halben Jahr, an einer Feststellungsprüfung gemäß § 66 GSO teilzu-nehmen.  Inwieweit die Teilnahme an der Prüfung im Einzelfall sinnvoll ist, sollte in einem Beratungsgespräch mit der Fachschaftsleitung und der unterrichtenden Lateinlehrkraft geklärt werden. Einzelheiten hierzu sind ebenfalls in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28.Juli 2022 geregelt:       https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-474/