Wenn ein Schüler am Unterrichtsbesuch verhindert ist, muss die Schule am Morgen des ersten Fehltages (bis 7.30 Uhr) verständigt werden. Bei einer Krankmeldung über das Online-Formular muss ohne Ausnahme zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen vorgelegt werden.

Wenn die Erkrankung länger als bei der ersten Entschuldigung angegeben dauert, muss diese Mitteilung auch an den folgenden Tagen erfolgen.

Die Online-Krankmeldung ersetzt lediglich den Telefonanruf an der Schule.

 

  • telefonisch unter : (08245) 962 260
Online Krankmeldung
Bestimmungen für Befreiungen in der 5. - 10. Jahrgangsstufe
Bestimmungen für Befreiungen in der 11./12. Jahrgangsstufe
Antrag auf Beurlaubung
Krankheitsbestätigung