Fahrkarten
Für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Unterallgäu ist der Schulweg bis einschließlich zur 10. Jahrgangsstufe kostenfrei.
Schülerbeförderung ab der Jahrgangsstufe 11
Ab der 11. Jahrgangsstufe müssen die Schulwegkosten zunächst von den Eltern übernommen werden.
Genaue Informationen zur Antragsstellung einer eventuell kostenfreien Beförderung bzw. einer Kostenrückerstattung unter Berücksichtigung der sog. Familienbelastungsgrenze erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Unterallgäu.
Bei Fragen stehen Ihnen die dort angegebenen Ansprechpartner mit Rat zur Verfügung.
Wichtig:
Die Anträge für die kostenfreien Fahrkarten in der Oberstufe, d.h. ab der 11. Jahrgangsstufe, sind im Sekretariat erhältlich. Der Antrag muss noch vor (!) den Sommerferien gestellt werden, damit die Fahrkarte zu Beginn des neuen Schuljahrs vorliegt.
Beschwerden
Grundsätzlich besteht für die Verkehrsunternehmen Beförderungspflicht, das heißt, dass alle Fahrgäste mit gültigen Fahrausweisen zu befördern sind. Natürlich sind dabei auch die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, z.B. im Hinblick auf zugelassene Fahrgäste des Verkehrsmittels.
Im Falle einer Betriebsstörung, also etwa bei Fahrtausfall, besteht für die Fahrgäste innerhalb von 45 Minuten Anspruch auf Ersatzbeförderung, etwa mit einem Taxi. Hierbei sind aber bestimmte Regeln einzuhalten.
Die Regelungen für Beschwerden, die das Landratsamt Unterallgäu für den ÖPNV für diesen und weitere Fälle herausgegeben hat, finden Sie hier.
Sie können Ihre Bescherde gerne unter Einhaltung der Regelungen des Landratsamtes gerne auch über die Schule einreichen. Wir werden sie dann an die zuständigen Stellen weiterleiten. Orientieren Sie sich bitte dazu am Leitfaden “Beschwerden – weitergeleitet durch die Schule”, das sie unten finden. Bitte das Schreiben per E-Mail oder mit dem dortigen Formular, das Ihr Kind im Sekretariat abgeben kann.
Flyer “Schulweg” des Landratsamtes Unterallgäu für Schülerinnen und Schüler
- Notfallnummer
- Infos über Tickets
- Fahrplanauskünfte
- Verhaltensregeln
- …