Fahrkarten
Für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Unterallgäu ist der Schulweg bis einschließlich zur 10. Jahrgangsstufe kostenfrei.
Schülerbeförderung ab der Jahrgangsstufe 11
Ab der 11. Jahrgangsstufe müssen die Schulwegkosten zunächst von den Eltern übernommen werden.
Genaue Informationen zur Antragsstellung einer eventuell kostenfreien Beförderung bzw. einer Kostenrückerstattung unter Berücksichtigung der sog. Familienbelastungsgrenze erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Unterallgäu.
Bei Fragen stehen Ihnen die dort angegebenen Ansprechpartner mit Rat zur Verfügung.
Wichtig:
Die Anträge für die kostenfreien Fahrkarten in der Oberstufe, d.h. ab der 11. Jahrgangsstufe, sind im Sekretariat erhältlich. Der Antrag muss noch vor (!) den Sommerferien gestellt werden, damit die Fahrkarte zu Beginn des neuen Schuljahrs vorliegt.