Erstattung Ticket
Für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Unterallgäu ist der Schulweg bis einschließlich zur 10. Jahrgangsstufe kostenfrei.
Schülerbeförderung ab der Jahrgangsstufe 11
Ab der 11. Jahrgangsstufe müssen die Schulwegkosten zunächst von den Eltern übernommen werden. In bestimmten Fällen kann anschließend eine (teilweise) Kostenrückerstattung beantragt werden. Genauere Informationen gibt es unter der Homepage des Landratsamtes Unterallgäu. Bei Fragen stehen Ihnen die dort angegebenen Ansprechpartner mit Rat zur Verfügung.
Wichtig:
Die Anträge für die Beantragung der Fahrkarten in der Oberstufe, d.h. ab der 11. Jahrgangsstufe, sind im Sekretariat erhältlich. Der Antrag muss noch im Vorjahr gestellt werden, damit die Fahrkarte zu Beginn des neuen Schuljahrs vorliegt.